AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bernried, Stand 16.06.2009

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot der Handballschule Carsten Rösler (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post oder E-Mail vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt, für den in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Für die Vertragsverpflichtung des Angemeldeten steht der Anmeldende, wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

2. Leistungen – Leistungsänderungen
a. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Flyern und den
Internetdarstellungen auf der Seite www.handballschule.com.
b. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind im Ermessen des Anbieters gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

3. Bezahlung
Sobald die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung bei der Handballschule Carsten Rösler eingegangen ist, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Die Anmeldegebühr ist daraufhin auf das, in der Teilnahmebestätigung, angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages wird der Teilnahmeplatz fest gesichert. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung.

4. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen, soweit der Teilnahmeplatz nicht anderweitig vergeben werden kann. Mit der Absage des Teilnehmers sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. Wird die Teilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter/Anbieter erloschen.

5. Durchführung
Für die Dauer der Leistung der Handballschule Carsten Rösler übertragen die Erziehungsberechtigten dem Veranstaltungsleiter der Handballschule Carsten Rösler die Aufsichtspflichten und – rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer Handballschule Carsten Rösler der Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Veranstaltungsleiter der Veranstaltung oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich der Handballschule Carsten Rösler und den Bevollmächtigten der Handballschule Carsten Rösler.

6. Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich mit der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn der Handballschule Carsten Rösler den Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich) und notwendige Medikamente (schriftlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während einer Veranstaltung der Handballschule Carsten Rösler sind dem Leiter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss der Veranstaltung führen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Bis 2 Wochen vor einem Handballcamp
Wird ein Handballcamp oder Vereinscamp vom gastgebenden Verein oder der Handballschule Carsten Rösler abgesagt (zum Beispiel durch Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit), erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
b) Einhaltung der Campregeln
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

8. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für 1. die gewissenhafte Vorbereitung; 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wegen sonstig bedingter Ausfälle oder Änderungen der angebotenen Leistungen, mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen, übernimmt die Handballschule Carsten Rösler keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Für körperliche Schäden, die sich ein Teilnehmer während einer Veranstaltung zufügt, gleich ob von der sportartspezifischen Gefahr ausgehend oder aufgrund von Unfällen während den Pausen, übernimmt die Handballschule Carsten Rösler im Rahmen der Sorgfaltpflicht keine Haftung.

9. Beschränkung der Haftung
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

10. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Erziehungsberechtigten kranken- und Haftpflichtversichert sein. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

11. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

12. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, die Handballschule Carsten Rösler sowie die von der Handballschule Carsten Rösler mit der Umsetzung beauftragten Unternehmen verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.